Abmah­nun­gen wegen Nut­zung von Goog­le Webfonts

Es war fast zu erwar­ten: Die ers­te Abmahn­wel­le über­rollt in Deutsch­land ansäs­si­ge Betrei­ber von Web­sites, die Goog­le Web­fonts direkt von Goog­le Ser­ver ein­ge­bun­den haben und nicht auf eine loka­le Ein­bet­tung umge­stellt haben. Klei­ner Remin­der: in mei­nem Post “Goog­le Web­fonts — Hand­lung erfor­der­lich!” vom 10.08.2022 zu die­sem The­ma hat­te sich die­ses Sze­na­rio bereits ange­kün­digt und die not­wen­di­gen Maß­nah­men erläutert. 

Wir hat­ten zu die­sem Zeit­punkt bereits alle Kun­den mit Betreu­ungs­ver­trag kon­tak­tiert und konn­ten auf die­se Wei­se vor Abmah­nun­gen schüt­zen. Doch lei­der gibt es immer noch zahl­rei­che Web­sites, bei denen die­se Maß­nah­men noch nicht umge­setzt wur­den und deren Betrei­ber sich der Pro­ble­ma­tik auch nicht bewusst sind. 

Zur ein­fa­chen Über­prü­fung haben wir ein spe­zi­el­les Tool ein­ge­rich­tet, mit dem Sie über­prü­fen kön­nen, ob Ihre Web­site Goog­le Web­fonts in der nicht DSG-VO kon­for­men Metho­de ver­wen­det. Das kos­ten­lo­se Tool fin­den Sie hier: pixelpublic Goog­le Web­font Che­cker.

Soll­te Ihre Web­site noch Goog­le Web­fonts ohne loka­le Ein­bin­dung nut­zen, unter­stüt­zen wir Sie ger­ne bei der Umstel­lung — unab­hän­gig davon, ob wir die­se Sei­ten erstellt haben oder nicht. 

Falls Sie bereits eine Abmah­nung erhal­ten haben, emp­fiehlt es sich, genau zu prü­fen, ob die­se über­haupt berech­tigt ist. Am ein­fachs­ten kann man sich hel­fen, in dem man im Inter­net nach den Namen der Kanz­lei, die For­mu­lie­rung oder den Man­dan­ten recher­chiert. Häu­fig fin­den sich zahl­rei­che Ein­trä­ge von eben­falls betrof­fe­nen Web­site-Betrei­bern und ent­spre­chen­de Hand­lungs­emp­feh­lun­gen von Kanz­lei­en, die sich auf die Erwi­de­rung von Abmah­nun­gen spe­zia­li­siert haben. Auch wenn ich kein Jurist bin, emp­feh­le ich Ihnen, auf eine stan­dar­di­sier­te Abmah­nung nicht unmit­tel­bar mit einer Zah­lung zu reagie­ren, son­dern die Ansprü­che ggf. durch den eige­nen Rechts­an­walt oder einen dar­auf spe­zia­li­sier­ten Juris­ten prü­fen zu lassen. 

Brau­chen Sie Unter­stüt­zung bei der loka­len Ein­bet­tung von Goog­le Webfonts? 

Ger­ne bera­ten wir Sie zu die­sem The­ma. Setz­ten Sie sich mit uns in Verbindung!