Es war fast zu erwarten: Die erste Abmahnwelle überrollt in Deutschland ansässige Betreiber von Websites, die Google Webfonts direkt von Google Server eingebunden haben und nicht auf eine lokale Einbettung umgestellt haben. Kleiner Reminder: in meinem Post “Google Webfonts — Handlung erforderlich!” vom 10.08.2022 zu diesem Thema hatte sich dieses Szenario bereits angekündigt und die notwendigen Maßnahmen erläutert.
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt bereits alle Kunden mit Betreuungsvertrag kontaktiert und konnten auf diese Weise vor Abmahnungen schützen. Doch leider gibt es immer noch zahlreiche Websites, bei denen diese Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden und deren Betreiber sich der Problematik auch nicht bewusst sind.
Zur einfachen Überprüfung haben wir ein spezielles Tool eingerichtet, mit dem Sie überprüfen können, ob Ihre Website Google Webfonts in der nicht DSG-VO konformen Methode verwendet. Das kostenlose Tool finden Sie hier: pixelpublic Google Webfont Checker.
Sollte Ihre Website noch Google Webfonts ohne lokale Einbindung nutzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Umstellung — unabhängig davon, ob wir diese Seiten erstellt haben oder nicht.
Falls Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, empfiehlt es sich, genau zu prüfen, ob diese überhaupt berechtigt ist. Am einfachsten kann man sich helfen, in dem man im Internet nach den Namen der Kanzlei, die Formulierung oder den Mandanten recherchiert. Häufig finden sich zahlreiche Einträge von ebenfalls betroffenen Website-Betreibern und entsprechende Handlungsempfehlungen von Kanzleien, die sich auf die Erwiderung von Abmahnungen spezialisiert haben. Auch wenn ich kein Jurist bin, empfehle ich Ihnen, auf eine standardisierte Abmahnung nicht unmittelbar mit einer Zahlung zu reagieren, sondern die Ansprüche ggf. durch den eigenen Rechtsanwalt oder einen darauf spezialisierten Juristen prüfen zu lassen.
Brauchen Sie Unterstützung bei der lokalen Einbettung von Google Webfonts?
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema. Setzten Sie sich mit uns in Verbindung!