Vorab: Datenschutz ist wichtig und gerade im Bereich Online-Marketing und digitalen Medien wird mit Kundendaten teilweise massiv gearbeitet. Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 haben sich viele Dinge in die richtige Richtung bewegt und es wurde eine Awareness für das Thema Datenschutz geschaffen. Doch leider herrscht noch immer in vielen Bereichen eine Verunsicherung und die Betreiber von Websites sind damit konfrontiert, dass sie gezwungen werden, sich durch zahlreiche Gerichtsurteile sehr intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen.
Ganz klar: Dieses Thema ist interdisziplinär und erfordert eine Auseinandersetzung mit den Vorgaben und Inhalten der DSGVO, aber auch mit der Art und Weise, wie eine Website im Detail aufgebaut ist.
Aktuell gibt es beispielsweise eine Entscheidung des Landgerichts München zur Einbindung von Google Webfonts, wenn diese direkt von Google Servern eingebunden werden. Dieses Thema muss vielleicht etwas erklärt werden, denn es ist sehr technisch:
Nicht der Einsatz von Webfonts an sich ist problematisch, sondern die Tatsache, dass beim Aufruf einer Website automatisch eine Schriftart von einem externen Server (in dem Fall von Google) auf dem Endgerät des Users geladen wird. Für das Laden der Schrift wird die (dynamische) IP-Adresse des Users übermittelt und eben diese ist laut Auslegung eine personenbezogene Information. Google selbst gibt an, mit dieser “Information” nicht aktiv zu arbeiten — aber dennoch handelt es sich hier um eine Übertragung von personenbezogenen Daten an einen Server, der außerhalb der EU betrieben wird und durch die Unwirksamkeit des “Privacy Shield” Abkommens ein Verstoß gegen die DSGVO darstellt.
Da diese Übermittlung vermeidbar wäre, in dem man die Schriften eben nicht von den Google Servern lädt, sondern lokal (auf dem Webserver der Website) vorhält, hat das Landgericht München entschieden, dass die Nutzung von Google Webfonts über die Google Server nicht zulässig ist.
Das bedeutet: Viele Websites müssen individuell angepasst werden — denn ansonsten droht eine Abmahnung.
Für Kunden mit Software Maintenance Agreement (SMA) oder CareTaker Verträgen führen wir die Prüfung auf den Einsatz von nicht lokal eingebundenen Google Webfonts proaktiv durch und setzen uns im Falle einer notwendigen Anpassung mit Ihnen in Verbindung.
Einmal mehr wird der Betrieb einer Website komplizierter und einmal mehr muss der Betreiber einer Website sich damit konfrontiert sehen, dass eine einmalig erstellte Website schon wieder angepasst werden muss. Diese Dynamik lässt sich leider kaum vermeiden — aber durch eine aktive Betreuung durch uns als Agentur können wir Sie zumindest in solchen Angelegenheiten unterstützen und damit verbundene Tätigkeiten durchführen.
Brauchen Sie Unterstützung bei der lokalen Einbettung von Google Webfonts?
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema. Setzten Sie sich mit uns in Verbindung!